Nutzwertgutachten

(Parifizierungsgutachten)

Bei der Begründung von Wohnungseigentum sind die Nutzwerte der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte im Rahmen eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln. Der Nutzwert gibt Auskunft darüber, wie hoch der Anteil der jeweiligen Wohnung oder des Geschäftes an den Gesamtaufwendungen des Hauses (der gesamten Liegenschaft) ist.

Im Nutzwertgutachten wird zunächst eine Wohnung als „Regelwohnung“ bewertet und bekommt den Nutzwert 1,0 – Das bedeutet, dass eine Wohnung mit 72,20 m² den Nutzwert von 72 (gerundet) erhält.
Die übrigen Wohnungen und sonstigen Wohnungseigentumsobjekte (z.B. Geschäfte, Büros, Ateliers, Werkstätten, Lagerflächen etc.) werden mit Zu- und Abschlägen gegenüber der Regelwohnung bewertet.
Beispielsweise erhält eine gleich große Wohnung im Erdgeschoss an der Straße gegenüber der „Regelwohnung“ im 1. Stock einen Abschlag von angenommen 15 %. Diese Wohnung hätte dann bei 72,20 m² und einem Nutzwertfaktor von 0,85 einen Nutzwert von gerundet 61. (72,20 m² x 0,85).

Mit dem Nutzwertgutachten erstellt der Rechtsanwalt oder Notar in enger Abstimmung mit mir den Wohnungseigentumsvertrag und führt die grundbücherliche Eintragung durch.

Im Vorfeld werden Sie umfassend von mir beraten, egal ob Sie ein Gutachten für 2 Wohnungen benötigen oder das Projekt eine Nutzfläche von weit über 5.000 m² aufweist.
Auf Wunsch kläre ich im Vorfeld alle Details mit den Behörden ab. Als Grundlage für die Erstellung des Nutzwertgutachtens organisiere ich alle notwendigen Unterlagen, wie die baugenehmigten Einreichpläne mit den dazugehörigen Baubescheiden oder auch Mieterlisten.

Ich bewerte die Objekte mit marktgerechten Kriterien.

Rufen Sie mich an, ich informiere Sie gerne.